Bausparkassen: Darlehensgebühren sind unzulässig

Haben Sie Darlehensgebühren bei einem Bausparvertrag bezahlt? Die Gebühren sind unzulässig. So können Sie die Gebühren zurückfordern.

Neues Urteil

Die Verbraucherzentrale NRW (Az. XI ZR 552/15) hat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil zugunsten vieler Verbraucher bewirkt: Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unzulässig. Viele Bausparer können jetzt handeln und die unzulässige Darlehensgebühr zurückfordern.

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Bauspargebühren sind unzulässig

Die meisten Bausparkassen berechnen bei der Vertragszuteilung und Beanspruchung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr. Teilweise werden den Bausparern bis zu 2 Prozent der Kreditsumme in Rechnung gestellt. Nach der Meinung des Bundesgerichtshofes ist das nicht fair, denn die Bausparkassen lassen sich mit der Gebühr ihren Kosten für die Kreditbearbeitung bezahlen. Genau diese Begründung hatte im Mai 2014 dazu geführt, dass die Kreditgebühren bei den Banken gekippt wurden.

Welche Auswirkung hat das Urteil für Bausparer

Künftig müssen Bausparer keine Bearbeitungsgebühren mehr bezahlen. Bereits bezahlte Gebühren können Sie von den Bausparkassen jetzt zurückfordern. Der Anspruch darf aber noch nicht verjährt sein. Die Verjährungsfrist liegt bei Gebührenerstattungen bei 3 Jahren. Bei der Stiftung Warentest finden Sie einen Musterbrief für die Rückforderungen und weitere Informationen.

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Der Artikel "Bausparkassen: Darlehensgebühren sind unzulässig" wurde am 17.11.2016 von verfasst.