KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen": Barrieren reduzieren und dafür Zuschüsse kassieren

Die KfW fördert Maßnahmen die den Wohnkomfort erhöhen und Barrieren reduzieren mit billigem Baugeld und seit Ende 2014 auch mit Zuschüssen. Haus- oder Wohnungsbesitzer oder Mieter sind gut beraten, wenn Sie sich vor einer Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme von einem Experten über die Fördermöglichkeiten beraten lassen. Viele Einzelmaßnahmen werden gefördert, wenn die technischen Mindestanforderungen beachtet werden.

Was wird gefördert

Grundsätzlich werden mit dem KfW Programm "Altersgerecht Umbauen" Maßnahmen gefördert, die den Wohnkomfort erhöhen und Barrieren reduzieren. Die folgenden Einzelmaßnahmen werden gefördert:

Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?

Was nicht förderfähig ist

Die Förderung ist nicht für alle Objekte und Maßnahmen möglich. So sind Ferienhäuser und Ferienwohnungen, gewerblich genutzte Flächen, Pflege- und Altenwohnheime von der KfW-Förderung ausgeschlossen. Auch eine Umschuldung von bestehenden Darlehen oder die Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben ist förderschädlich. Bei Gewerbeflächen gibt es eine Ausnahme: Wird eine Gewerbefläche barrierearm zu einer Wohnfläche umgebaut, dann ist auch diese Maßnahme förderbar.

Welche KfW-Förderung gibt es beim dem Programm "Altersgerecht Umbauen"?

Die KfW fördert die Maßnahmen für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren mit einem günstigen Kredit und für Privatpersonen gibt es als Alternative einen Investitionszuschuss (Zuschussprogramm 455) bis zu 5.000 Euro. Beim Kreditprogramm stehen Annuitätendarlehen mit verschiedenen Zinsbindungen und tilgungsfreien Anlaufzeiten für die Finanzierung zur Verfügung. Die Zinsen sind stark reduziert und die Darlehen lohnen sich. Beim Zuschussprogramm zahlt die KfW einen prozentualen Anteil der förderfähigen Kosten in bar aus. Wichtig ist, dass vor Beginn der Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen oder dem Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum die vollständigen Unterlagen bei der KfW vorliegen müssen.

Infografik KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen"

Die folgende Infografik von Kreditcoaching.de (einem Verbraucherportal für unabhängige Beratung für Immobilienfinanzierungen) zeigt übersichtlich die wichtigsten Sachverhalte bei den KfW-Programmen "Altersgerecht Umbauen".

Infografik KfW-Programm Altersgerecht Umbauen

Welche Schritte sind für die KfW-Förderung notwendig?

Den KfW-Kredit "Altersgerecht Umbauen" oder das Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" können Sie nicht selbst beantragen, sondern müssen Sie über eine Bank oder einen freien Finanzierungsberater einreichen. Dabei sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Maßnahmenplanung
    Im ersten Schritt sollten Sie Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen planen und dann überlegen, für welche der Einzelmaßnahmen eine Förderung möglich ist.
  2. Kreditberatung
    Bei Kreditbedarf sollten Sie jetzt mit einem Finanzierungsberater über die anstehende Investition sprechen und die für Sie günstigste Förderung (Kredit oder Zuschuss) wählen. Eventuell sind noch weitere KfW-Förderungen möglich.
  3. Beantragung der KfW-Förderung
    Beantragen Sie vor Beginn der Maßnahmen die Förderung bei der KfW. Der Kreditberater wird für Sie die Unterlagen prüfen und einreichen.
  4. Fachmännische Ausführung der Maßnahmen
    Jetzt können Sie mit der Ausführung starten. Achten Sie dabei auf die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen zur Barrierereduzierung.
Fazit:
Die Modernisierung oder der Umbau einer Immobilie rentiert sich gleich mehrfach: Die Nutzer haben mehr Wohnkomfort und störende Barrieren verschwinden. Umso schöner, wenn die Maßnahmen zusätzlich in die Fördertöpfe der KfW-Programmkredite fallen. Deshalb sollte vor einer Modernisierungs- oder Umbauplanung immer die Möglichkeiten der KfW-Förderung geprüft werden. Ob Kredit oder Zuschuss, die Förderung ist attraktiv und mit Unterstützung eines Kreditexperten.
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Der Artikel "KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen": Barrieren reduzieren und dafür Zuschüsse kassieren" wurde am 02.10.2015 von verfasst.