Wann liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor?
Der Grundsatz lautet: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, gilt als "gewerblicher Grundstückshändler". In diesen Fällen sind alle Verkaufsgewinne aus den Immobilien zu versteuern. Das Finanzamt behandelt Sie als einen gewerblichen Grundstückshändler. Auch bereits vorgenommene Abschreibungen werden bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns hinzugerechnet und sind nachträglich zu versteuern.
Tipp: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie mehrere Immobilien in kürzester Zeit verkaufen. Lassen Sie einen Steuerberater prüfen, ob alle Immobilienobjekte als "Zählobjekt" relevant sind oder wie Sie den gewerblichen Grundstückshandel verhindern können.
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