Modernisieren und altersgerecht umbauen mit staatlichen Mitteln
Für Eigentümer von Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäusern stehen staatliche Förderkredite oder Zuschüsse zur Verfügung. Gefördert werden Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort oder die Sicherheit verbessern.
Die Fördertöpfe wurden wieder aufgefüllt
Die KfW als größte deutsche Förderbank stellt auch 2017 Fördermittel zur Verfügung. Im letzten Jahr waren die Mittel vorzeitig beansprucht. Deshalb wurden die Mittel für dieses Jahr vom Bundesumweltminister 125 Millionen Euro für das Förderprogramm 159 (Altersgerecht Umbauen - Kredit) bzw. 455 (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss) zur Verfügung gestellt.
Was fördert die KfW?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort verbessern und die Sicherheit (Einbruchschutzmaßnahmen) erhöhen.
Die Förderung im Überblick:
- Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
- Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden
- Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum
Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Merkblätter zu den jeweiligen Maßnahmen finden Interessenten auf der Homepage der KfW.
Programm 159 - Altersgerecht Umbauen als Kredit
Der KfW-Kredit für Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren bietet interessante Sonderkonditionen. Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre. Pro Wohneinheit stehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Es fallen keine Gebühren an und die Auszahlung beträgt 100 Prozent. Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
Programm 455 - Altersgerecht Umbauen als Zuschuss
Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 2.000 Euro und pro Wohneinheit können bis zu 5.000 Euro bzw. 6.250 Euro Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und bis zu bis 1.500 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz beantragt werden. Grundsätzlich werden 10 Prozent der Kosten als Zuschuss gewährt. Wird der Standard "Altersgerechtes Haus" erreicht, steigt die Förderung auf 12,5 Prozent der Kosten.
Wie erfolgt der Antrag?
Das Programm 159 (Kredit) wird über die finanzierende Bank beantragt. Das Zuschussprogramm 455 kann der Eigentümer direkt über das Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) online beantragen.
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