Wohn-Riester: Für wen gilt die staatliche Förderung?
Die Bundesregierung hat mit der Eigenheimrente – vielen Verbrauchern als Wohn-Riester bekannt – die Immobilie in die Riesterförderung mit einbezogen. Doch nicht alle Personen können diese Förderung in Anspruch nehmen. Nur Personen die unbeschränkt der Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegen gehören zu den so genannten begünstigten Personen.
Begünstigte Personen:
- pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wehr- und Zivildienstleistende sowie Soldaten
- Beamte und Richter
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
- Eltern in der Kindererziehungszeit
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
Nicht begünstige Personen:
- nicht versicherungspflichtige Selbstständige
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Steuerberater, Ärzte etc.)
- Studenten
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Rentner
Wichtige Ausnahme bei Eheleute:
Ist bei Eheleuten nur eine Person förderwürdig, kann der andere Ehepartner mittelbar förderwürdig werden, wenn eine Zusammenveranlagung nach § 26 EStG gegeben ist. Dazu müssen beide Ehegatten einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzen.
Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
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