Hilfe vom Staat bei der Finanzierung
Der Staat unterstützt Immobilienbesitzer und Immobilienkreditnehmer auf verschiedene Weise. Grundsätzlich stehen folgende Förderungen direkt oder indirekt zur Verfügung:
- Förderkreditprogramme (KfW, Bundesländern, Gemeinden u. Städte)
- Steuervorteile bei der Einkunftsart Vermietung & Verpachtung
- Förderung durch Wohn-Riester
- Wohnungsbauprämie
- Vermögenswirksame Leistungen
- Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Was erwartet Sie in diesem Abschnitt?
- Sie erfahren, welche staatlichen Sonderkreditprogramme es gibt.
- Sie lernen die neue Förderung Wohn-Riester kennen.
- Sie erhalten einen Überblick über die sonstigen staatlichen Förderungen.
Eigenheimförderung in Deutschland: Zuschüsse und günstige Kredite
Förderkreditprogramme der KfW und der Bundesländer
Als Bank des Bundes und der Länder bietet die KFW Förderbank diverse Förderdarlehen für Immobilienbesitzer an. Die Fördermöglichkeiten reichen vom zinsgünstigen Baukredit zur Sanierung oder den Erwerb der eigenen vier Wände bis zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Ob die Kredite sinnvoll oder wirtschaftlich interessant sind, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab und welche Planungen Sie haben.
Hier geht es zu den KfW-Förderprogrammen!
Förderprogramme der Länder
Neben den Förderprogrammen der KfW Förderbank bieten auch die meisten Bundesländer Unterstützung über zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse bei Erwerb und Modernisierung von Wohngebäuden. Die Fördermaßnahmen sind in der Regel an Einkommensgrenzen gebunden und stehen somit nicht allen Verbrauchern zur Verfügung.
Nachstehend finden Sie ausgewählte Förderprogramme der Bundesländer. Bitte beachten Sie, dass die Förderprogramme zum Teil begrenzt sind. Weiterführende Informationen erhalten Sie jeweils auf den verlinkten Internetseiten der Förderinstitute.
- Baden-Württemberg - L-Bank
- Bayern - BayernLabo
- Berlin - Investitionsbank Berlin
- Brandenburg - Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Bremen - BIG Bremen-Die Wirtschaftsförderer
- Hamburg - WK-Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
- Hessen - LTH-Bank für Infrastruktur
- Mecklenburg-Vorpommern - Landesförderinstitut M-V
- Niedersachsen - NBank
- Nordrhein-Westfalen - NRW.Bank
- Rheinland-Pfalz - LTH-Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
- Saarland - SIKB-Saarländische Investitionskreditbank
- Sachsen - SAB-Sächsische Aufbaubank
- Sachsen-Anhalt - Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein - IB-Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Thüringen - Thüringer Aufbaubank
Steuervorteile bei der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung"
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Deshalb auch die Bezeichnung "Überschusseinkünfte".
Zu den Einnahmen zählt die Miete (Kaltmiete + Umlagen). Als Werbungskosten können die Abschreibungen (Wohngebäude: Lineare AfA mit 2 % bzw. 2,5 %), der Finanzierungsaufwand, der Erhaltungsaufwand und sonstige Kosten angesetzt werden. Fehlt die Einkunftserzielungsabsicht (= Liebhaberei), werden die Verluste nicht anerkannt.
Förderung durch Wohn-Riester
Welche Riester-Förderung gibt es?
- 154 Euro Grundzulage pro Erwachsenem
- 300 Euro Kinderzulage pro Jahr (geboren ab 2008)
- 185 Euro Kinderzulage pro Jahr (geboren vor 2008)
Diese maximale Zulage bekommen Förderberechtigte, wenn Sie zusammen mit den staatlichen Zulagen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahrs in einen Riester-Vertrag einzahlen. Wird weniger eingezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Der Sonderausgabenabzug für Einzahlungen auf Riester-Verträgen liegt bei maximal 2.100 Euro pro Jahr. Ergibt die Günstigerprüfung des Finanzamtes, dass durch den Sonderausgabenabzug eine höhere steuerliche Förderung entsteht, wird die über die Zulagen hinausgehende Förderung direkt ausgezahlt.
Förderberechtigt sind:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Eltern in Kindererziehungszeit
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
Für junge Erwachsene (bei Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten) gibt es den Frühstarter-Bonus: Einmalig 200 Euro Bonus auf die Grundzulage.
Förderbeispiel:
Familie (sozialversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahrs 40.000 Euro) mit 3 Kindern. 2 Kinder sind vor 2008 geboren.
1.600 Euro - Einzahlungen (4 % aus 40.000 Euro)
978 Euro - Zulage vom Staat ( 2 x 154 Euro + 1 x 300 und 2 x 185 Euro)
622 Euro - Eigene Zahlung
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der auslaufenden Eigenheimzulage und der Arbeitnehmersparzulage eine weitere staatliche Förderung. Prämienberechtigt sind alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen (zu versteuernde Einkommen):
- Alleinstehende 25.600 Euro
- Verheiratete 51.200 Euro
Prämienhöhe: 8,8 % auf die maximalen Aufwendungen
Maximale Aufwendungen:
- 512 Euro (Einzelperson)
- 1024 Euro (Ehepaare)
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem "Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" bezahlt. Die vermögenswirksamen Leistungen werden in der Regel per Tarifvertrag vereinbart. Häufig zahlt der Arbeitgeber einen Teil der Sparbeiträge, den restlichen Betrag bezahlt der Arbeitnehmer. Die Sparbeiträge (Leistungen) werden vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Anspruch haben Arbeitnehmer, wenn die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei Alleinstehenden bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
Als Anlageformen sind zulässig:
- Bausparvertrag
- Darlehenstilgung bei selbst genutzter Immobilie
- Lebensversicherung
- Investmentfonds
- Banksparplan
Weblink: Vermögenswirksame Leistungen
Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wird die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen (Netzbetreiber) geregelt.
Wichtiger Hinweis: Diese Information über die KfW-Angebote und Förderprogramm kann nur einen kleinen Überblick verschaffen. Die Fördermaßnahmen werden laufend aktualisiert. Dies kann dazu führen, dass einige Programme neu aufgelegt werden oder einen neuen Namen erhalten und mit veränderten Bedingungen erscheinen.
- Es gibt eine Reihe von Förderkreditprogrammen für den privaten Wohnungsbau.
- Ob die Förderkreditprogramme für Sie sinnvoll, billiger oder besser als herkömmliche Kredite sind, kann nur die Einzelfallprüfung zeigen.
- Viele Bundesbürger haben Anspruch auf staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester und vermögenswirksame Leistungen und nutzen diese Möglichkeit nicht oder nur teilweise.
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